Der Begriff hat seinen Ursprung bei der Erzeugergemeinschaft Winzersekt in Sprendlingen. Er ist aber nicht auf rheinhessischen Sekt beschränkt, sondern durch eine Verordnung der EWG vom 19. Mai 1989 unter den nachgenannten Voraussetzungen als Angabe für bestimmte in der Bundesrepublik Deutschland hergestellte Qualitätsschaumweine b. A. erlaubt und reserviert. Winzersekt muss aus Tauben gewonnen sein, die in demselben Weinbaubetrieb (einschließlich Erzeugergemeinschaften) geerntet wurde, in dem der Hersteller die zur Herstellung von Qualitätsschaumwein b. A. bestimmten Trauben verarbeitet. Winzersekt muss ferner durch eine zweite alkoholische Gärung auf der Flasche hergestellt sein (sog. methode champenoise, auf die aber so nicht mehr hingewiesen werden darf), vom Zeitpunkt der Bereitung der Cuvée an mindestens 9 Monate lang ununterbrochen in demselben Betrieb auf seinem Trub gelagert haben, von diesem durch Degorgieren (Herausschleudern des Hefepfropfens unter Druck beim Öffnen der Flasche) getrennt worden sein, vom Winzer oder der Erzeugergemeinschaft vermarktet werden, und zwar mit Etiketten, die Angaben über den Weinbaubetrieb, die Rebsorte und den Jahrgang enthalten.